Sanierungskonzept / Sanierungsgutachten

Ihre Bank verlangt von Ihnen ein Sanierungskonzept (ein Sanierungsgutachten) mit detaillierter Sanierungsplanung? In diesen Zeiten nichts Ungewöhnliches. Wichtig ist nur zu wissen, was Sie tun müssen.

 

1. Zielsetzung eines Sanierungskonzepts

 

Die Beauftragung und Vergütung des Sanierungskonzeptes erfolgt in der Regel durch das betroffene Unternehmen – auf (meist nachdrücklichen) Wunsch der Bank.

 

Das Sanierungskonzept muss als zentrales Ziel zwei Fragen beantworten:

  • Wie ist das Unternehmen nachhaltig zu retten?
  • Was ist dafür zu tun?

Banken sind verpflichtet (gem. BaFin), ein Kreditengagement ab einem bestimmten Risikoniveau von internen Sanierungs- bzw. Abwicklungsspezialisten betreuen zu lassen. Hat sich z.B. Ihr bankinternes Rating entsprechend geändert, muss die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens durch ein Sanierungskonzept (Sanierungsgutachten) geprüft werden. Üblicherweise wird diese Prüfung durch unabhängige Dritte durchgeführt, da weder von der Bank noch vom Unternehmen selbst die erforderliche Objektivität zu erwarten ist. Hierzu zählen insbesondere Unternehmensberatungen mit starkem Schwerpunkt in der Sanierungsplanung und -beratung.

 

Zentrale Aussage des Sanierungskonzepts ist eine Fortführungsprognose: Kann das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zukünftig ausreichend profitabel arbeiten?

 

Neben dieser (positiven oder negativen) Fortführungsprognose und den dazu notwendigen Maßnahmen, sollte das Sanierungskonzept gegenüber den Stakeholdern (Gläubiger, Eigner, Mitarbeiter, ...) außerdem Transparenz herstellen und neues Vertrauen schaffen - als Basis für eine gemeinsame Sanierung des Unternehmens eine absolute Notwendigkeit. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen: das Sanierungsgutachten mit klarer Sanierungsplanung dient Kapitalgebern als Entscheidungsgrundlage für die Ausweitung oder Einstellung des Engagements.






 

 

2. Das Sanierungskonzept: Notwendige Inhalte

 

Obwohl es zum Inhalt eines Sanierungskonzeptes keine rechtsverbindlichen Vorschriften gibt, sollten folgende Standards (gem. Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) oder ISU) eingehalten werden:

 

1. Festlegung von Auftragsgegenstand und –umfang des Sanierungskonzeptes

2. Darstellung und Analyse des Unternehmens

3. Leitbild des sanierten Unternehmens (das Unternehmen in gesundem, wettbewerbsfähigem Zielzustand)

4. Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung des Zielzustands

5. Integrierte Sanierungsplanung (Finanzplan)

 

Ähnlich einem Businessplan beschreibt das Sanierungskonzept die Veränderung vom Ist- zum Soll- Zustand, inklusive alles Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten. Jedoch ist zu beachten, dass eine Firmengründung nicht den Hintergrund hat, dass das bestehende Unternehmen kurz vor dem Abgrund stehen kann.

 

 

3. Umsetzung des Konzepts

 

Nach erfolgter Übergabe und Erläuterung des Sanierungskonzeptes stimmen sich die beteiligten Parteien (meist unter Moderation ihres Sanierungsberaters) ab und werden eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidungsfindungsphase ist oft wegen fehlender Liquidität kritisch und kann je nachdem wenige Tage bis zu mehreren Monaten dauern.

Intensive Kommunikation und die Sorge um ausreichende Liquidität kennzeichnen diesen Zeitabschnitt.

Die Umsetzung der Maßnahmen zur Zielerreichung hat zumindest teilweise schon während der Entwicklung des Sanierungskonzepts begonnen, jetzt ist (nach positiver Entscheidung) die Zeit gekommen, massiv die Umsetzung anzugehen.

Der Erfolg der Sanierung hängt von der Umsetzung der Maßnahmen, die im Sanierungskonzept definiert wurden ab – und deren flexibler Anpassung an sich neu entwickelnde Umstände. Wichtig ist hier, dass die betreuende Sanierungsberatung eine starke Umsetzungsbegleitung der Maßnahme gewährleistet.

 

Häufig wird von den Banken ein intensives Reporting mit Soll-Ist-Analysen sowie die Beteiligung des Sanierungsberaters an der Sanierung gewünscht.

 

Mit uns haben Sie den umsetzungsstarken Partner, um

Wir unterstützen Sie in allen Phasen einer Restrukturierung; erstellen für Sie als neutrale Organisation das Sanierungskonzept und stehen Ihnen während der Umsetzungsphase selbstverständlich zur Seite.

 

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