Sanierungskonzept / SanierungsgutachtenIhre Bank verlangt von Ihnen ein Sanierungskonzept (ein Sanierungsgutachten) mit detaillierter Sanierungsplanung? In diesen Zeiten nichts Ungewöhnliches. Wichtig ist nur zu wissen, was Sie tun müssen.
1. Zielsetzung eines Sanierungskonzepts
Die Beauftragung und Vergütung des Sanierungskonzeptes erfolgt in der Regel durch das betroffene Unternehmen – auf (meist nachdrücklichen) Wunsch der Bank.
Das Sanierungskonzept muss als zentrales Ziel zwei Fragen beantworten:
Banken sind verpflichtet (gem. BaFin), ein Kreditengagement ab einem bestimmten Risikoniveau von internen Sanierungs- bzw. Abwicklungsspezialisten betreuen zu lassen. Hat sich z.B. Ihr bankinternes Rating entsprechend geändert, muss die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens durch ein Sanierungskonzept (Sanierungsgutachten) geprüft werden. Üblicherweise wird diese Prüfung durch unabhängige Dritte durchgeführt, da weder von der Bank noch vom Unternehmen selbst die erforderliche Objektivität zu erwarten ist. Hierzu zählen insbesondere Unternehmensberatungen mit starkem Schwerpunkt in der Sanierungsplanung und -beratung.
Zentrale Aussage des Sanierungskonzepts ist eine Fortführungsprognose: Kann das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zukünftig ausreichend profitabel arbeiten?
Neben dieser (positiven oder negativen) Fortführungsprognose und den dazu notwendigen Maßnahmen, sollte das Sanierungskonzept gegenüber den Stakeholdern (Gläubiger, Eigner, Mitarbeiter, ...) außerdem Transparenz herstellen und neues Vertrauen schaffen - als Basis für eine gemeinsame Sanierung des Unternehmens eine absolute Notwendigkeit. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen: das Sanierungsgutachten mit klarer Sanierungsplanung dient Kapitalgebern als Entscheidungsgrundlage für die Ausweitung oder Einstellung des Engagements. |
2. Das Sanierungskonzept: Notwendige Inhalte
Obwohl es zum Inhalt eines Sanierungskonzeptes keine rechtsverbindlichen Vorschriften gibt, sollten folgende Standards (gem. Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) oder ISU) eingehalten werden:
1. Festlegung von Auftragsgegenstand und –umfang des Sanierungskonzeptes
2. Darstellung und Analyse des Unternehmens
3. Leitbild des sanierten Unternehmens (das Unternehmen in gesundem, wettbewerbsfähigem Zielzustand)
4. Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung des Zielzustands
5. Integrierte Sanierungsplanung (Finanzplan)
Ähnlich einem Businessplan beschreibt das Sanierungskonzept die Veränderung vom Ist- zum Soll- Zustand, inklusive alles Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten. Jedoch ist zu beachten, dass eine Firmengründung nicht den Hintergrund hat, dass das bestehende Unternehmen kurz vor dem Abgrund stehen kann.
- Festlegung von Auftragsgegenstand und –umfang des Sanierungskonzeptes
Inhalt und Detaillierungsgrad des Sanierungskonzeptes werden den individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens angepasst.
- Darstellung und Analyse des Unternehmens
Die bisherige Entwicklung des Unternehmens aus verschiedenen Blickwinkeln sowie eine Krisenursachenanalyse mit Feststellung des Krisenstadiums werden im Sanierungskonzept explizit dargestellt und bewertet:
- Feststellung des Krisenstadiums
Im Sanierungskonzept ist die Ursachen-Wirkungskette der Krisenentstehung transparent zu machen. Spätestens im Stadium der Liquiditätskrise sind im Sanierungskonzept Aussagen zur Unternehmensfortführung zu treffen (z.B. Zahlungsunfähigkeit, Vorliegen einer Überschuldung, Fortführungsprognose nach § 252 HGB)
- Entwicklung des Unternehmens
Als Ausgangsbasis für das Sanierungskonzept werden die Jahresabschlüsse des Unternehmens analysiert, die rechtlichen Verhältnisse dargestellt, Markt- und Wettbewerb inklusive der wesentlichen Trends, der Wettbewerbspositionierung und Erfolgsfaktoren ausgearbeitet. In Bezug auf die Erfolgsfaktoren werden die internen Ressourcen des Unternehmens bewertet wie etwa Wertschöpfungskette, Synergien der Geschäftsbereiche, Management, Mitarbeiter, Technologien, aber auch Kernprozesse (z.B. Leistungserstellung, Kundenbeziehungsmanagement, Innovationsmanagement) und Aufbau-organisation. Eine Swot-Analyse schließt das Kapitel ab.
- Sanierungsmaßnahmen
Die Sanierungsmaßnahmen zeigen im Sanierungskonzept den Weg vom Ist zum Soll. Sie müssen der Situation angemessen, konkret und realisierbar sein und im Sanierungskonzept plausibel dargestellt werden.
Bezogen auf die einzelnen Krisenphasen sind unterschiedliche Maßnahmen festzulegen – bei bestehender oder drohender Insolvenz haben Maßnahmen zur Überwindung der Insolvenz bzw. zu deren Vermeidung selbstverständlich absolute Priorität.
Hilfreich für die Umsetzung und die Sanierungsplanung/Finanzplanung (s.u.) ist die Angabe von Meilensteinen, Verantwortlichkeiten, zu erzielenden Ergebnissen und Budgets z.B. in Form eines Projektplans oder mehrerer Projektpläne.
Die Chancen und Risiken der Maßnahmen sowie deren Bedeutung für den Erfolg der Sanierung sind transparent darzustellen – nicht zu vergessen auch die gegenseitigen Abhängigkeiten der einzelnen Maßnahmen untereinander.
- Leitbild des sanierten Unternehmens
Das Leitbild beschreibt im Sanierungskonzept das gesunde Unternehmen mit nachhaltigen Wettbewerbsvorteilen, die es in die Lage versetzen, eine für Fremd- und Eigenkapitalgeber attraktive Rendite zu erwirtschaften.
Das Leitbild sollte die Vision des Unternehmens, die angestrebte nachhaltige Wettbewerbspositionierung ebenso umfassen wie die Strategischen Kernaussagen zu Geschäftsfeldern und Märkten. Idealerweise operationalisiert eine Balanced Scorecard mit einer Ursache-Wirkungsanalyse der Strategischen Ziele das Leitbild mit konkreten (und damit messbaren) Zielen.
- Integrierte Sanierungsplanung
Zentraler Inhalt des Sanierungskonzeptes ist der Sanierungsplan zur Darstellung der finanziellen Effekte der Sanierungsmaßnahmen.
Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit der Zahlen und Fakten stehen im Vordergrund der Ausarbeitung des Sanierungskonzeptes.
Zu planen sind die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz sowie Liquidität für die nächsten zwei bis drei Jahre, wobei die einzelnen Planungsintervalle (z.B. Wochen-, Monats- oder Jahresbasis) von den Anforderungen des Krisenstadiums abhängen.
Die Ermittlung der wichtigsten Kennzahlen rundet das Bild im Sanierungskonzept ab.
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die Sanierungsplanung in Form von Szenarien zu erstellen, (z.B. Best-Case, Real-Case,Worst-Case Planung).
3. Umsetzung des Konzepts
Nach erfolgter Übergabe und Erläuterung des Sanierungskonzeptes stimmen sich die beteiligten Parteien (meist unter Moderation ihres Sanierungsberaters) ab und werden eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidungsfindungsphase ist oft wegen fehlender Liquidität kritisch und kann je nachdem wenige Tage bis zu mehreren Monaten dauern.
Intensive Kommunikation und die Sorge um ausreichende Liquidität kennzeichnen diesen Zeitabschnitt.
Die Umsetzung der Maßnahmen zur Zielerreichung hat zumindest teilweise schon während der Entwicklung des Sanierungskonzepts begonnen, jetzt ist (nach positiver Entscheidung) die Zeit gekommen, massiv die Umsetzung anzugehen.
Der Erfolg der Sanierung hängt von der Umsetzung der Maßnahmen, die im Sanierungskonzept definiert wurden ab – und deren flexibler Anpassung an sich neu entwickelnde Umstände. Wichtig ist hier, dass die betreuende Sanierungsberatung eine starke Umsetzungsbegleitung der Maßnahme gewährleistet.
Häufig wird von den Banken ein intensives Reporting mit Soll-Ist-Analysen sowie die Beteiligung des Sanierungsberaters an der Sanierung gewünscht.
Mit uns haben Sie den umsetzungsstarken Partner, um
- Krisen vorzubeugen,
- Krisen abzuwehren und zu meistern,
- akute Insolvenzgefahr noch abzuwenden.
Wir unterstützen Sie in allen Phasen einer Restrukturierung; erstellen für Sie als neutrale Organisation das Sanierungskonzept und stehen Ihnen während der Umsetzungsphase selbstverständlich zur Seite.
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